AUSBILDUNG

   
Allgemeine Informationen zur Flugausbildung

Folgende Lizenzen und Berechtigungen können Sie an unserer Flugschule erwerben. Möchten Sie detaillierte Angaben zu einer Lizenz oder Berechtigung (Voraussetzungen, theoretische- praktische Ausbildungsinhalte, Kosten etc.) klicken Sie einfach auf den entsprechenden Link.

Lizenzen
1.
PPL-A JAR/FCL Erlaubt das Fliegen deutsch- und ausländisch zugelassener einmotoriger Kolbenflugzeuge ohne Gewichtsbeschränkung in Deutschland und im Ausland.
2.
PPL-N Ist eine nationale Lizenz und erlaubt das Fliegen deutsch zugelassener
2-sitziger Kolbenflugzeuge in Deutschland, beschränkt auf eine maximale Abflugmasse von 750kg.
Berechtigungen
1.
Nachtflugberechtigung Berechtigt zum Führen eines Flugzeuges bei Nacht unter Einhaltung von Sichtflugbedingungen.
2.
Klassenberechtigung Motorsegler Berechtigt zum Führen eines Motorseglers mit einer PPL-A -, oder PPL-N.
3.
Klassenberechtigung 2000kg Ist ein Zusatzmodul zur PPL-N und berechtigt zum Führen einmotoriger Kolbenflugzeuge bis zu einer maximalen Abflugmasse von 2000kg.
4.
CVFR- Berechtigung/ Funknavigationsmodul Voraussetzung für den Erwerb dieser Berechtigung ist der Besitz einer PPL-N mit Klassenberechtigung 2000kg, oder Klassenberechtigung Motorsegler . Hat man zusätzlich eine Flugerfahrung von 75 Flugstunden, kann die PPL-N in eine PPL-A JAR/FCL umgeschrieben werden.
5.
Funksprechzeugnis BZF I / II Berechtigt zum Sprech- und Navigationsfunkdienst bei einer Bodenfunkstelle, oder an Bord eines Flugzeuges, welches nach Sichtflugregeln fliegt.
BZF I - Berechtigt Funkverkehr in englischer Sprache zu führen.
BZF II - Berechtigt Funkverkehr in deutscher Sprache zu führen.
Voraussetzungen für eine Flugausbildung
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Mindestalter für den Beginn der Ausbildung 16 Jahre. Ausstellung der Lizenz mit 17 Jahren
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Kopie des Personalausweises
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Bei Minderjährigen Bewerbern muss die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erfolgen
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Tauglichkeitszeugnis (wird durch einen Fliegerarzt ausgestellt)
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Beantragung eines polizeilichen Führungszeugnisses (zuständiges Einwohnermeldeamt)
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Beantragung einer Auskunft aus dem Verkehrszentralregister (Formular)

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Nachweis einer Ausbildung in Sofortmaßnahmen am Unfallort
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Erklärung über schwebende Strafverfahren
Theorieausbildung

Sie können entsprechend ihrer individuellen Möglichkeiten und Voraussetzungen zwischen 2 Varianten der Theorieausbildung wählen.

1.
Komplettunterricht an der Flugschule (Inhalte und Umfang siehe entsprechende Lizenz oder Berechtigung)
2.
Fernlehrgang an einer externen Theorieschule und zusätzlicher Nahunterricht an der Flugschule. Diese Variante ermöglicht eine sehr individuelle den zeitlichen Möglichkeiten des Schülers angepasste Ausbildung. ( Das Lerntempo bestimmt der Schüler) Der Nahunterricht erfolgt in individueller Abstimmung zwischen Flugschule und Flugschüler an der Flugschule.
Praktische Flugausbildung
Die Flugausbildung erfolgt, je nach Ausbildungsziel, auf Flugzeugtypen Cessna 150, Cessna 172 oder Motorseglern (Falke SF 25-C, HB-23).
Die Flugzeuge werden gewerblich in einem Luftfahrttechnischen Betrieb gewartet und sind entsprechend der gesetzlichen Vorgaben und darüber hinaus versichert. (Versicherungen) Geflogen wird vom Flugplatz Halle- Oppin aus. Hier findet, neben Flügen zu anderen Flugplätzen und internationalen Verkehrsflughäfen, der größte Teil der praktischen Ausbildung statt.
Ausbildungskosten und Zahlungsmodalitäten
Die Kosten für eine Flugausbildung setzen sich wie folgt zusammen:
1.
Kosten für Flugunterricht
2.
Kosten für Theorieunterricht
3.
Kosten für Flugfunkzeugnis
3.
Nebenkosten für:
3.1.
Landegebühren (sind direkt an den jeweiligen Flugplatzbetreiber zu zahlen und betragen zwischen 3,- und 4,- € je Landung)
3.2.
Prüfungsgebühren für Theorie- und praktische Prüfung
3.3.
Unterrichtsmaterialien (sind abhängig von der Art der Ausbildung)
Die Fluggebühren werden monatlich rückwirkend, entsprechend der tatsächlichen Flugstunden in Rechnung gestellt.
Die Kosten für den Theorieunterricht und das Flugfunkzeugnis sind mit Beginn des jeweiligen Lehrgangs zu zahlen.
Die exakten Kosten für Ihre Ausbildung entnehmen Sie bitte der detaillierten Ausbildungsbeschreibung unter Beachtung der aktuellen Gebührenordnung der Flugschule.
PPL-A JAR/FCL (Internationale Privatpilotenlizenz)
Erlaubt das Fliegen deutsch- und ausländisch zugelassener einmotoriger Kolbenflugzeuge ohne Gewichtsbeschränkung in Deutschland und im Ausland.
Voraussetzungen und Formalitäten vor Beginn der Ausbildung
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Mindestalter für den Beginn der Ausbildung 16 Jahre, Ausstellung der Lizenz mit 17 Jahren
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Es dürfen keine Tatsachen vorliegen, die den Bewerber als unzuverlässig erscheinen lassen, die beabsichtigte Tätigkeit als Luftfahrtpersonal auszuüben.
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Tauglichkeitszeugnis Klasse II (wird durch einen Fliegerarzt ausgestellt)
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Ausbildungsvertrag zwischen Schule und Flugschüler
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Kopie des Personalausweises
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Bei Minderjährigen Bewerbern muss die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erfolgen
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Beantragung eines polizeilichen Führungszeugnisses (zuständiges Einwohnermeldeamt)
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Beantragung einer Auskunft aus dem Verkehrszentralregister (Formular)
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Nachweis einer Ausbildung in Sofortmaßnahmen am Unfallort
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Erklärung über schwebende Strafverfahren (Formular Flugschule)
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Schülermeldung an die Behörde (Formular Flugschule)
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2 Passbilder
Theoretische Ausbildung

Die Ausbildung erfolgt entsprechend Anhang 1 zur JAR-FCL 1.125 in folgenden Fächern

1.
Luftrecht
2.
Allgemeine Luftfahrzeugkenntnisse
3.
Flugleistung und Flugplanung
4.
Menschliches Leistungsvermögen
5.
Meteorologie
6.
Navigation
7.
Betriebliche Verfahren
8.
Aerodynamik
9.
Sprechfunkverkehr
Der Stundenumfang im Direktkurs an der Schule beträgt incl. Sprechfunkausbildung etwa 120 Stunden.
Wird die Ausbildung über Fernkurs durchgeführt, werden etwa noch 30 Stunden Nahunterricht an der Schule absolviert.
Die Ausbildung wird durch eine Theorieprüfung im mutiple choice Verfahren abgeschlossen .
Diese Prüfung findet im Landesverwaltungsamt Sachsen Anhalt in Halle/S statt.
Praktische Ausbildung
Die Ausbildungszeit beträgt mind. 45 Std., davon mind. 25 Std. mit Fluglehrer und mind. 10h
Alleinflug, davon 5 Std. Streckenflug.
Nach abgeschlossener Ausbildung erfolgt ein ca. 1,5-stündiger Prüfungsflug mit einem Prüfer der Landesluftfahrtbehörde.