Klassenberechtigung

 

FCL.135.A    Die Rechte einer LAPL(A) und PPL-A sind auf die Flugzeugklasse und Baureihe oder TMG beschränkt, in der die praktische Prüfung absolviert wurde. Diese Beschränkung kann aufgehoben werden, wenn der Pilot in einer anderen Klasse 3 Stunden Flugaus­bildung mit 10 Starts und Landungen mit Fluglehrer und 10 überwachte Allein-Starts und Landungen absolviert, sowie abschließend eine praktische Prüfung, in der ein angemessener Stand der praktischen Fähigkeiten in der neuen Klasse nachgewiesen wurde. Während dieser praktischen Prüfung muss der Bewerber gegenüber dem Prüfer auch einen angemessenen Stand der theoretischen Kenntnisse in der anderen Klasse auf den Gebieten der betrieblichen Verfahren, Flugleistung und Flugplanung und allgemeine Flugzeugkunde nachweisen.

 

Bevor der Inhaber einer LAPL die mit der Lizenz verbundenen Rechte auf einer anderen Flug­zeug­baureihe als derjenigen ausüben darf, die für die praktische Prüfung verwen­det wurde, muss der Pilot eine Unterschiedsschulung und ein Vertrautmachen absol­vieren. Die Unterschiedsschulung muss in das Flugbuch des Piloten oder ein gleich­wer­tiges Dokument eingetragen und vom Lehrberechtigten unterzeichnet werden.

 

 

 

 

 

 

 

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